heilkundige     Podologie - Praxis "Flossendoktor"
auf Amrum

Hygiene

Für Podologen/Innen gelten verbindliche Verordnungen und Gesetze, so z.B. das Infektionsschutzgesetz, die Hygienerahmenverordnung der Länder, das Medizinproduktegesetz, die Gefahrenstoffverordnung. 

Die podologische Behandlung findet ausschließlich mit sterilem Instrumentarium statt. Die Weiterbildung zur Sterilgutassistentin ist erforderlich. Alle aktuellen Hygiene- und Behandlungsrichtlinien gewährleisten so eine sehr hohe Sicherheit für die Behandlung von allen Patienten, insbesondere von Risikopatienten wie z.B. Diabetikern, Rheumatikern, Patienten mit Durchblutungsstörungen und Patienten mit Gefühlsstörungen (Neuropathie).

Nur eine Desinfektion des Instrumentariums wäre nicht ausreichend, da durch das desinfizieren nur ein Teil aller Keime eliminiert wird, aber leider auch noch ein Teil danach vorhanden ist.