heilkundige     Podologie - Praxis "Flossendoktor"
auf Amrum

 

 

Die Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß und gehört zu den Gesundheits-und Medizinalfachberufen.

Um arztunabhängig podologische Diagnosen stellen zu dürfen, muss in Deutschland der Nachweis einer heilkundlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Podologie vorliegen. 

Die podologische Arbeit hat also mit pflegerischen Maßnahmen zu  tun, ist aber nicht zu verwechseln mit der Tätigkeit eines kosmetisch arbeitenden Fußpflegers /IN. (auch Pediküre oder kosmetische Fußpflege oder medizinische Fußpflege genannt). Die Fußpflege ohne podologische Ausbildung darf nur aus Gründen der Schönheitspflege an gesunden Füßen, die z.B. nicht zu den unten genannten Risikogruppen gehören bzw. die keinerlei Nagel- oder Hautveränderungen und /oder Zehen- oder Fußveränderungen aufweisen, durchgeführt werden. 


Seit 2002/3 ist die Berufsbezeichnung "Podologe/In" und "Medizinischer Fußpfleger/In" gesetzlich geschützt und darf nur von Personen mit einem abgeschlossenen podologischen Staatsexamen getragen werden. (Ausbildungszeit mindestens 2 Jahre)

Der Bundesgerichtshof hat 2013 entschieden, dass auch nicht oder nur unzureichend ausgebildete Fußpfleger/Innen eine medizinische Fußpflege anbieten dürfen, sich jedoch nicht "Medizinischer Fußpfleger/In" nennen dürfen. 

Das ist widersprüchlich und  da die Berufsbezeichnung Fußpfleger nicht geschützt ist, kann sich jeder ohne jegliche Ausbildung und Kenntnisse so nennen und demnach auch eine medizinische Fußpflege anbieten und durchführen, was in der Praxis auch in ganz Deutschland gemacht wird. 

Erst durch die umfassende zweijährige Vollzeitausbildung und die zusätzliche Heilpraktikerweiterbildung auf dem Gebiet der Podologie, ist der/die Podologe/In in der Lage, unter anderem z.B. sogenannte Risikopatienten/Innen : 

Diabetiker/Innen, Rheumatiker/Innen, 

Patienten/Innen mit Durchblutungsstörungen (pAVK) 

Patienten/Innen mit Neuropathien (Gefühlsstörungen im Bein- oder Fußbereich)  oder 

Patienten während und nach Chemotherapien,                        

fachgerecht selbständig zu behandeln / therapieren sowie zu beraten. 


Ein/e Podologe/In kann Erkrankungen bzw. Veränderungen am Fuß frühzeitig erkennen und ist in der Lage, durch eine präventiv professionelle Fußpflege Nagel- und Hautveränderungen sowie Erkrankungen am Fuß, zu verhindern. 

Es gibt für mich keinerlei Unterschied in meiner Behandlung von gesunden oder erkrankten Patienten/Innen. Alle Patienten/Innen werden mit sterilem Instrumentarium, mit meinem gesamten erworbenen  Wissen und meinem handwerklichem Können, mit viel Sorgfalt und mit dem gleichen Zeitaufwand sowie mit  ausführlicher Beratung behandelt.              

Ich arbeite in allen Arbeitsschritten nachweislich, d.h. ich protokolliere mehrfach alle meine Tätigkeiten , nicht nur bei der Instrumentenaufbereitung, sondern auch bei allen einzelnen Behandlungen meiner Patienten/Innen.